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Änderung ab 01.01.2011 !!!
Wechsel der
Zuständigkeit: nur noch Finanzamt !!!
Wichtige Information für die Bürger zu den
Lohnsteuerabzugsmerkmalen ab 2011
Sind Einträge oder
Änderung auf der „Lohnsteuerkarte" ab 2011 notwendig, dann reichen Sie
bitte den ausgefüllten und ggf. von beiden Ehegatten unterschriebenen
Antrag
mit Nachweisen und Lohnsteuerkarte 2010 beim Finanzamt ein.
Das Service-Zentrum im Finanzamt dient in erster Linie der Annahme von
Steuererklärungen für Arbeitnehmer und für Eintragungen auf der
Lohnsteuerkarte von Arbeitnehmern.
Aufgrund der geänderten zentralen Zuständigkeiten kann es durchaus sein,
dass Sie im Service-Zentrum längere Wartezeiten in Kauf nehmen müssen.
Sie können die Anträge auf Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale mit den
Unterlagen auch an das Finanzamt senden oder dort in den Hausbriefkasten
einwerfen.
Hier gibt es die >>
Formulare
Das Service-Zentrum ist wie folgt geöffnet:
Mo - Do: 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr
Freitag: 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Zusätzlich in der Zeit von 1 .Oktober bis 30. Juni
auch Donnerstag von 14.00 bis 17.00 Uhr
Wichtig: Für alle anderen steuerlichen Angelegenheiten, für die
Sie den zuständigen Sachbearbeiter benötigen, wird dringend um eine
telefonische Terminvereinbarung mit ihm gebeten, weil die persönlichen
Arbeitszeiten von den genannten Öffnungszeiten abweichen können.
Die Telefonnummer Ihres zuständigen Sachbearbeiters entnehmen Sie bitte
Ihrem letzten Steuerbescheid.
Beachten Sie auch die Homepage des Finanzamtes unter:
http://www.finanzamt.bayern.de/burghausen/
Sie können dort auch die notwendigen
Vordrucke herunterladen!
Für telefonische Anfragen der Bürger wurde zur Entlastung der
Finanzämter eine ELSTER-Hotline eingerichtet.
Die aktuelle Telefonnummer hierzu und weitere Informationen zu diesem
Thema finden Sie im Internet unter
www.elster.de
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Finanzamt Burghausen Tel. 08677 / 8706-0
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