Arbeitslosengeld II - ALG II / Hartz IV
Zuständig ist hier die
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VGem Unterneukirchen |
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Die Daten für den Antragsvordruck nehmen
wir gemeinsam mit Ihnen bei Ihrer Vorsprache auf. Hierzu sind vollständige Angaben über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse notwendig. Diese Angaben sind soweit wie möglich durch Belege wie z.B. Rentenbescheid, Wohngeldbescheid, Nachweis über Unterhalt, Nachweis über Vermögen (Sparbücher, Lebensversicherung, Kontoauszüge von Bausparverträgen, Kraftfahrzeugbrief, usw.), Mietvertrag, Personalausweis oder Reisepass nachzuweisen. Weitere Nachweise werden ggf. nachgefordert.
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