Erweiterte Auskunft aus dem Melderegister
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Zuständig ist |
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| Sie können eine schriftliche
Anfrage stellen, zur Auskunft über eine gemeldete/früher gemeldete Person in Unterneukirchen. Dies enthält dann über die "Einfache Auskunft" hinausgehenden Angaben. Erforderlich ist hierfür der Nachweis eines rechtlichen bzw. berechtigten Interesses (z. B. Mahnbescheid). Gebühr: mind. 5 € |