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Aus den Sitzungen des Gemeinderates Unterneukirchen
 

Bericht vom 15. Dezember 2011

Vereidigung der neuen Gemeinderätin
Vor Eintritt in die Tagesordnung begrüßte Bgm. Heindl Frau Regina Brunnhuber. Sie ist Listennachfolgerin für den verstorbenen 2. Bgm. Franz Xaver Beck. Nachdem Sie am 28.11.2011 die geforderte Erklärung zur Berufung in den Gemeinderat abgegeben hat, wurde Sie zur heutigen Sitzung geladen.
Bgm. Heindl hieß sie in den Reihen des Gemeinderats willkommen und nahm ihr in feierlicher Form gem. Art. 31 Abs. 4 GO den  Eid ab. Frau Brunnhuber gehört damit dem Gemeinderat an.
Bgm. Heindl erläuterte, dass die Um- und Neubesetzung der Ausschüsse, sowie die Wahl des 2. Bürgermeisters erst in der Januarsitzung 2012 vorgesehen sind.  

2. Nachtragshaushaltssatzung 2011
Leider hat sich bei der Haushaltsplanung ein Fehler eingeschlichen, der nun mit der zweiten Nachtragshaushaltssatzung geheilt werden muss. Im Ergebnis ändert sich nichts. Es werden lediglich 2 Haushaltsstellen verändert, die Kreditermächtigung und die Rücklagenentnahme.
In der Haushaltssatzung 2011 und im ersten Nachtrag ist eine Kreditermächtigung über 400.000 € vorgesehen. Zudem besteht ein Haushaltseinnahmerest über 250.000 € aus der Kreditermächtigung des Nachtragshaushaltes 2009.
Eine Kreditermächtigung besitzt bis zum Ende des folgenden Haushaltsjahres Gültigkeit, also Ende 2010. Ist der darauf folgende Haushalt noch nicht erlassen, gilt die Ermächtigung auch bis zum Erlass dieser Satzung weiter.
Die Haushaltssatzung 2011 wurde am 27.05.2011 ausgefertigt, d.h. längstens bis zu diesem Zeitpunkt hätte der Haushaltseinnahmerest aus der Kreditermächtigung 2009 beansprucht werden dürfen.
Die Darlehensaufnahme über 250.000 € erfolgte aber erst im August 2011. Dies hat zur Folge, dass die Kreditermächtigung 2009 hierfür nicht mehr verwendet werden kann, sondern die neue Kreditermächtigung 2011 in Anspruch genommen werden muss.
Da die Gemeinde jetzt ein weiteres Darlehen über 200.000 € aufnehmen will, würde rein rechtlich die Kreditermächtigung 2011 in Höhe von 400.000 € überschritten. Aus diesem Grunde muss nun eine 2. Nachtragshaushaltssatzung erlassen werden. In ihr sind die beiden Ermächtigungen zusammenzufassen, so dass eine Kreditermächtigung über 650.000 € veranschlagt wird. Im Gegenzug ist der Haushaltseinnahmerest abzusetzen. An der tatsächlichen Verschuldung der Gemeinde Unterneukirchen ändert sich dadurch nichts. Gleichzeitig verringert sich die Rücklagenentnahme um ebenfalls 250.000 €. Auch hier bleibt letztlich der Rücklagenstand unverändert, weil er sich zuvor durch den Abgang des Haushaltseinnahmerestes reduziert hat.
Nach Beratung beschließt der Gemeinderat, die 2. Nachtragshaushaltssatzung mit –plan in der vorgelegten Fassung zu ändern.

Bauanträge

Bauantrag zur Errichtung einer Instandhaltungshalle für Schienenfahrzeuge auf dem Grundstück Fabrikstraße 2
Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich. Es handelt sich hier um ein Vorhaben i.S.v. § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 BauGB.
Beschreibung des Vorhabens:
Im Zuge der Errichtung der neuen Instandhaltungshalle für Schienenfahrzeuge im Werk Hart soll die bestehende Gleisanlage im Bereich Weiche Nr. 51 und Gleise Nr. 21a und 21b neu trassiert werden. Die Weiche Nr. 51 wird seitlich um 1 m versetzt.
Außerhalb der neuen Halle werden Schienen S49 auf Holz (evtl. Betonschwellen) im Schotterbett eingebaut.
Die Befestigung der Schienen in der Halle erfolgt auf den Betonplatten mit Rippenplatten. Aus unterhaltungstechnischen Gründen wird das neue Gleis lückenlos verschweißt.
Die Gleisbauarbeiten sollen im Frühjahr 2012 ausgeführt werden.
Zu den Abstandsflächen:
Nachdem die erforderliche Abstandsfläche nach Art. 6 Abs. 5 Satz 2 BayBO zwischen der geplanten Instandhaltungshalle und der bestehenden Elektrowerkstatt (Richtung Süden) nicht eingehalten werden kann (erforderlich sind 6,0 m, der Abstand zum südlichen Gebäude beläuft sich auf ca. 2,60 m), wird hier eine Abweichung von den Abstandsflächen gemäß Art. 63 Abs. 1 BayBO beantragt.
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem vorgenannten Vorhaben.

Bauantrag zur Erweiterung des bestehenden Kioskgebäudes auf dem Grundstück Fabrikstraße 2
Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich. Es handelt sich hier um ein Vorhaben i.S.v. § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 BauGB.
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem vorgenannten Vorhaben.

Bauantrag zum Neubau einer Werkhalle mit Lagergebäude und Bürotrakt – BAUVORANFRAGE – auf dem Grundstück Vorlehen 3
Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich. Es handelt sich hier um ein Vorhaben i.S.v. § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 BauGB.
Mit der Bauvoranfrage sollen die nachfolgenden Punkte mit der Bauaufsichtsbehörde abgeklärt werden:
1.   Ist eine Zusammenführung der Grundstücke, Flst.Nrn. 523/2 und 520/2 möglich?
2.   Ist eine Bebauung der o.g. Grundstücke, nach der Zusammenführung, mit einer Werkhalle, einem Lagergebäude und einem an den Bestand anschließenden Bürotrakt genehmigungsfähig?
3.   Ist eine Dachneigung der neu zu errichtenden Gebäude von 20 Grad genehmigungsfähig?
4.   Nach der gemeindl. Stellplatzsatzung der Gemeinde Unterneukirchen errechnet sich für die geplante Baumaßnahme ein Stellplatzbedarf von insg. 23 Stellplätzen. Nachdem der Metallbaubetrieb Mayerhofer jedoch lediglich 10 Personen
(2 Büroangestellte, 8 Handwerker) ständig beschäftigt, wird eine Ausnahme von der gemeindlichen Stellplatzsatzung auf eine Reduzierung von 14 Stellplätzen beantragt.
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem genannten Vorhaben.

Widmungen

Widmung der Parkplatzanlage am Rathausplatz
Die Strecke von 60 m auf Fl.-Nr. 21/63, Rathausplatz, ist als öffentlich beschränkter Weg zu widmen. Es handelt sich um den Bereich im BA 2, für den nun die Parkplätze errichtet wurden. Aus zuschusstechnischen Gründen ist hier eine schnelle Widmung nötig. Dieser Teilabschnitt ist allerdings endgültig hergestellt und mängelfrei abgenommen.
Der Gemeinderat beschließt die Widmung zum öffentlich beschränkten Weg wie vorstehend beschrieben.
 

Widmung Dorfplatz
Außerdem ist der neue Dorfplatz zu widmen, auch wenn dieser noch nicht endgültig hergestellt ist. Die Grünfläche auf Fl.-Nr. 21/1 der Gemarkung Oberburgkirchen soll als öffentliche Fläche gewidmet werden. Eine allgemeine Befahrung ist in der Regel nicht möglich. Baulastträger wird die Gemeinde Unterneukirchen.
Der Gemeinderat beschließt die Widmung zum öffentlichen Platz (beschränkt öffentlicher Weg) wie vorstehend beschrieben.

Zuschussanträge

Zuschussantrag der Volkshochschule Alt-/Neuötting – Töging am Inn e.V.
Die vhs Volksschulen beantragen für das Jahr 2012 einen Zuschuss in Höhe von 500,00 €. Im Jahr 2011 wurde erstmals ein Zuschuss in Höhe von 100 € gewährt. Begründung siehe Anlage.
Nach einer eingehenden Beratung beschließt der Gemeinderat, den Zuschuss für die Volkshochschule Alt-/Neuötting – Töging am Inn e.V. in der jetzigen Höhe zu belassen. d.h. der Jahreszuschuss für das Jahr 2012 beträgt 100,00 €.

Mitgliedsbeitrag Landschaftspflegeverband Altötting
Die Gemeinde Unterneukirchen ist Mitglied des Landschaftspflegeverbandes Altötting. Sie ist jedoch die einzige Kommune, die Mitglied ist und statt des Verbandsbeitrages eine Pauschale entrichtet (500,00 €). Der reguläre Mitgliedsbeitrag liegt momentan bei 0,38 €/EW. Unter Zugrundelegung der letzten statistischen Einwohnerzahl zum 31.12.2010 mit 2.945 würde sich ein Mitgliedsbeitrag von 1.119,10 € ergeben.
Nach einer eingehenden Beratung beschließt der Gemeinderat folgendes:
Ab dem Jahr 2012 bezahlt die Gemeinde den regulären Mitgliederbeitrag von 0,38 €/EW und reiht sich damit in die Solidargemeinschaft der Mitglieder ein. Der Landschaftspflegeverband ist in vielfältiger Weise zum Nutzen der Gemeinde tätig.  

Namensänderung Schule
Unsere Schule führt offiziell noch die Bezeichnung Volksschule Unerneukirchen (Grundschule). Das Staatl. Schulamt führt hierzu aus, dass es nach der Trennung der bisherigen „Volksschulen“ in Grund- und Mittelschulen eigentlich keine „Volksschulen“ mehr gibt. Sinnvoll wäre deshalb, den Schulnamen an die tatsächlich vorliegenden Gegebenheiten anzupassen, d.h. sie folgendermaßen umzubenennen:
                                         „Grundschule Unterneukirchen“
Da eine Namensänderung auch mit Kosten verbunden ist (Briefpapier, Siegel, …) wird die Entscheidung in die Hände des Gemeinderats gelegt.
Die Schulleitung und der Elternbeirat sind mit der Änderung einverstanden.
Der Gemeinderat ebenfalls.

Sonstiges nach Anfall

Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung durch den Burschenverein Unterneukirchen
Der Burschenverein möchte am 28.12.2011 (Ausweichtermin 29.12.2011) am Dorfanger wieder eine Wintersonnwend veranstalten.
Der Gemeinderat erteilt die Erlaubnis zur Durchführung in stets widerruflicher Weise.

Bericht zum Scoping-Termin am 16.11.2011 bei der Reg. v. Obb. zur Gashochdruckleitung Burghausen – Finsing.
Im o.g. Scoping-Termin wurde das raumgeordnete Konzept nochmals vorgestellt. Dieses enthielt neben der Vorzugstrasse auch wieder die Trasse durch den Staatsforst. Begründet wurde dies mit der Aussage, dass auf Grund eines neuen Urteils die Sicherheitsaspekte der Leitungsführung anders zu gewichten seien als bisher. Aufgrund dieses Umstandes soll die „Forsttrasse“ nochmals untersucht werden. Mit welcher Trasse nun die Planfeststellung beantragt wird, steht heute noch nicht fest.
Mit dem Baubeginn für diese Leitung ist jedenfalls nicht vor 2015 zu rechnen.
 

Erlass einer Feuerwehrsatzung
Bgm. Heindl stellte fest, dass sich die Feuerwehr zum Satzungsentwurf noch nicht geäußert hat. Wenn in diesem Jahr keine Reaktion erfolgt, wird der Erlass dieser Satzung auf die Tagesordnung in der Januarsitzung gesetzt.

Wünsche und Anfragen

Baustellenschilder auf der Nordseite des Friedhofs
GR *** stellt fest, dass die Baustellenschilder nunmehr entfernt werden sollen. Die Baumaßnahmen sind abgeschlossen.
Bgm. Heindl sprach sich dafür aus, die Tonnagenbeschränkung auf 6 to und die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h zu belassen.
Allgemein wurde festgestellt, dass die Beschilderung auf dem Gehweg eine Behinderung darstellt.
Bgm. Heindl sicherte zu, dies zu ändern.

Sperrung der Bergstrecken
GR *** stellte fest, dass die Bergstrecken, bei denen kein Winterdienst durchgeführt wird, nunmehr so beschildert sind, dass sie komplett gesperrt sind, d.h. diese nicht mehr befahren werden dürfen.
Bgm. Heindl wird die Möglichkeiten der Beschilderung abklären. 

Granitblöcke in BA1 und BA2
GR *** wollte wissen wer die Aufstellung der „Brocken“ angeordnet hat. Um jeden Granitblock herum zu mähen ist äußerst unpraktisch.
Bgm. Heindl antwortete, dass die Auswahl der Architekt getroffen hat. Ursprünglich war jedoch eine komplette Abzäunung in Holz vorgesehen, die noch unpraktischer gewesen wäre.

Einladung zum Neujahrskonzert
GR *** lud zum Neujahrskonzert der Aufwecka Band am 5. Januar 2012, um 20 Uhr, in der Schulturnhalle ein. 

Homepage der Gemeinde
GR *** regte an, die Gemeindezeitung in die Homepage zu stellen.
Bgm. Heindl wies darauf hin, dass dies sowieso der Fall ist, aber wohl die Werbung aus rechtlichen Gründen fehlt und deshalb ein anderer Eindruck entsteht.

Wiederinbetriebnahme der Wärmepumpe in der Grundschule
GR *** konnte bekannt geben, dass die Wärmepumpe am Dienstag wieder in Betrieb genommen worden ist. Allerdings ist noch eine Rückschlagklappe zum Brunnen hin kaputt.

Auszeichnung des SVU mit dem silbernen Stern
GR *** konnte bekannt geben, dass der SVU für sein besonderes soziales und gesellschaftliches Engagement den „ Stern des Sports“ in Silber in Fürstenfeldbruck erhalten hat. Verbunden war die Auszeichnung durch den Deutschen Olympischen Sportbund ( DOSB ) und die Genossenbanken von Volks- und Raiffeisenbank mit einer Zuwendung von 750 Euro. Der Wettbewerb würdigt kreative und innovative Maßnahme in Bereichen wie Gesundheit, Jugendarbeit, Integration, Gleichstellung usw. Auch Bayern 3 widmete dem einige Sendeminuten.

Mitgliederversammlung des Tierheimes - Neufestsetzung der Fundtierpauschale
GR *** wollte wissen, was bei der gestrigen Versammlung los war.
Bgm. Heindl erläuterte, dass auf Grund eines Ladungs- bzw. Zustellungsfehlers im kommenden Frühjahr nochmals eine ordentliche Mitgliederversammlung einberufen wird. Ihm wurde gesagt, dass der Tierschutzverein eine Einzelabrechnung nicht macht. Wenn sich die Gemeinde der Fundtiervereinbarung nicht anschließt, wird die Annahme von Tieren verweigert. Diese müssten dann nach Burghausen oder Mühldorf gebracht werden. Wie lange dies dort allerdings funktioniert, mag dahingestellt bleiben. In der Versammlung entstand der Eindruck, dass der Vorstand noch keine große Bereitschaft zu einer Satzungsänderung zeigt. Jedenfalls sollte es so sein, dass Mitglieder aus den Kommunen in den Vorstand aufgenommen werden.
Der Bürgermeister hat sich zwischenzeitlich bei anderen Tierheimen erkundigt und musste feststellen, dass deren Sätze in der Regel über dem Niveau liegen, dass der Tierschutzverein jetzt erreichen möchte.
In der anschließenden Diskussion trat zu Tage, dass es dem Gemeinderat nicht leicht fällt, den gewünschten Kompromiss einzugehen. Letztendlich ergaben sich keine anderen zielführenden Alternativen.
Der Gemeinderat beschließt, dem Kompromissvorschlag mit 0,55 €/EW mit einer darauf folgenden jährlichen Anpassung in Höhe von jeweils 3 Cent bis zum Jahre 2017 zuzustimmen. Erwartet wird jedoch die möglichst zeitnahe Vorlage einer Liste mit den angenommen Tieren. 

Kindergartenhaushalt 2012
GR *** gab bekannt, dass der Kindergartenhaushalt ein Volumen von 450.000 € aufweist, und ohne Deffizit geplant ist. Vorgesehen ist ein Überschuss in Höhe von 500 €.
Bgm. Heindl dankte GR ***, sowie allen beteiligten Verantwortlichen, für die hervorragende Arbeit und den hohen ehrenamtlichen Einsatz.

Jahresrückblick des Bürgermeisters
Bgm. Heindl ging in seinen Abschlussworten auf den Tod von 2. Bgm. Franz Xaver Beck ein. Anschließend auf die vielen Maßnahmen die im Jahr 2011 zu bewältigen waren. Er sprach von einer spannenden und abwechslungsreichen Arbeit. Die herausragenden Projekte waren der Bau des Büro- und Geschäftsgebäudes, die Bauabschnitte 1 und 2 rund um den Rathausplatz, sowie die Friedhoferweiterung durch die Kirche. Der gesamte zentrale Ortsbereich hat eine ernorme Entwicklung erfahren. Er dankte dem Gemeinderat für die sehr gute Zusammenarbeit und wünschte für die Weihnachtszeit ruhige und besinnliche Stunden.

Dank an den Bürgermeister und die Verwaltung
Der 3. Bgm. dankte auch dem Bürgermeister für seinen großen Einsatz und die Zusammenarbeit, die, wenn auch mal andere Standpunkte vertreten wurden, immer wieder zu einem sachlichen, gemeinsamen Ergebnis führten.
Er dankte auch der Verwaltung für ihre Leistung das ganze Jahr über und bat den Geschäftsstellenleiter, diesen Dank an die Mitarbeiter weiter zu geben.

 

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