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Bericht vom
15. Dezember 2011
Vereidigung der
neuen Gemeinderätin
Vor Eintritt in die Tagesordnung
begrüßte Bgm. Heindl Frau Regina Brunnhuber. Sie ist Listennachfolgerin für
den verstorbenen 2. Bgm. Franz Xaver Beck. Nachdem Sie am 28.11.2011 die
geforderte Erklärung zur Berufung in den Gemeinderat abgegeben hat, wurde
Sie zur heutigen Sitzung geladen.
Bgm. Heindl hieß sie in den Reihen des Gemeinderats willkommen und nahm ihr
in feierlicher Form gem. Art. 31 Abs. 4 GO den Eid ab. Frau Brunnhuber
gehört damit dem Gemeinderat an.
Bgm. Heindl erläuterte, dass die Um- und Neubesetzung der Ausschüsse, sowie
die Wahl des 2. Bürgermeisters erst in der Januarsitzung 2012 vorgesehen
sind.
2.
Nachtragshaushaltssatzung 2011
Leider hat sich bei der
Haushaltsplanung ein Fehler eingeschlichen, der nun mit der zweiten
Nachtragshaushaltssatzung geheilt werden muss. Im Ergebnis ändert sich
nichts. Es werden lediglich 2 Haushaltsstellen verändert, die
Kreditermächtigung und die Rücklagenentnahme.
In der Haushaltssatzung 2011 und im ersten Nachtrag ist eine
Kreditermächtigung über 400.000 € vorgesehen. Zudem besteht ein
Haushaltseinnahmerest über 250.000 € aus der Kreditermächtigung des
Nachtragshaushaltes 2009.
Eine Kreditermächtigung besitzt bis zum Ende des folgenden Haushaltsjahres
Gültigkeit, also Ende 2010. Ist der darauf folgende Haushalt noch nicht
erlassen, gilt die Ermächtigung auch bis zum Erlass dieser Satzung weiter.
Die Haushaltssatzung 2011 wurde am 27.05.2011 ausgefertigt, d.h. längstens
bis zu diesem Zeitpunkt hätte der Haushaltseinnahmerest aus der
Kreditermächtigung 2009 beansprucht werden dürfen.
Die Darlehensaufnahme über 250.000 € erfolgte aber erst im August 2011. Dies
hat zur Folge, dass die Kreditermächtigung 2009 hierfür nicht mehr verwendet
werden kann, sondern die neue Kreditermächtigung 2011 in Anspruch genommen
werden muss.
Da die Gemeinde jetzt ein weiteres Darlehen über 200.000 € aufnehmen will,
würde rein rechtlich die Kreditermächtigung 2011 in Höhe von 400.000 €
überschritten. Aus diesem Grunde muss nun eine 2. Nachtragshaushaltssatzung
erlassen werden. In ihr sind die beiden Ermächtigungen zusammenzufassen, so
dass eine Kreditermächtigung über 650.000 € veranschlagt wird. Im Gegenzug
ist der Haushaltseinnahmerest abzusetzen. An der tatsächlichen Verschuldung
der Gemeinde Unterneukirchen ändert sich dadurch nichts. Gleichzeitig
verringert sich die Rücklagenentnahme um ebenfalls 250.000 €. Auch hier
bleibt letztlich der Rücklagenstand unverändert, weil er sich zuvor durch
den Abgang des Haushaltseinnahmerestes reduziert hat.
Nach Beratung beschließt der Gemeinderat, die 2. Nachtragshaushaltssatzung
mit –plan in der vorgelegten Fassung zu ändern.
Bauanträge
Bauantrag zur
Errichtung einer Instandhaltungshalle für Schienenfahrzeuge auf dem
Grundstück Fabrikstraße 2
Das Bauvorhaben liegt im
Außenbereich. Es handelt sich hier um ein Vorhaben i.S.v. § 35 Abs. 4 Satz 1
Nr. 6 BauGB.
Beschreibung des Vorhabens:
Im Zuge der Errichtung der neuen Instandhaltungshalle für Schienenfahrzeuge
im Werk Hart soll die bestehende Gleisanlage im Bereich Weiche Nr. 51 und
Gleise Nr. 21a und 21b neu trassiert werden. Die Weiche Nr. 51 wird seitlich
um 1 m versetzt.
Außerhalb der neuen Halle werden Schienen S49 auf Holz (evtl.
Betonschwellen) im Schotterbett eingebaut.
Die Befestigung der Schienen in der Halle erfolgt auf den Betonplatten mit
Rippenplatten. Aus unterhaltungstechnischen Gründen wird das neue Gleis
lückenlos verschweißt.
Die Gleisbauarbeiten sollen im Frühjahr 2012 ausgeführt werden.
Zu den Abstandsflächen:
Nachdem die erforderliche
Abstandsfläche nach Art. 6 Abs. 5 Satz 2 BayBO zwischen der geplanten
Instandhaltungshalle und der bestehenden Elektrowerkstatt (Richtung Süden)
nicht eingehalten werden kann (erforderlich sind 6,0 m, der Abstand zum
südlichen Gebäude beläuft sich auf ca. 2,60 m), wird hier eine Abweichung
von den Abstandsflächen gemäß Art. 63 Abs. 1 BayBO beantragt.
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem vorgenannten Vorhaben.
Bauantrag zur
Erweiterung des bestehenden Kioskgebäudes auf dem Grundstück Fabrikstraße 2
Das Bauvorhaben liegt im
Außenbereich. Es handelt sich hier um ein Vorhaben i.S.v. § 35 Abs. 4 Satz 1
Nr. 6 BauGB.
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem vorgenannten Vorhaben.
Bauantrag zum Neubau
einer Werkhalle mit Lagergebäude und Bürotrakt – BAUVORANFRAGE – auf dem
Grundstück Vorlehen 3
Das Bauvorhaben liegt im
Außenbereich. Es handelt sich hier um ein Vorhaben i.S.v. § 35 Abs. 4 Satz 1
Nr. 6 BauGB.
Mit der Bauvoranfrage sollen die nachfolgenden Punkte mit der
Bauaufsichtsbehörde abgeklärt werden:
1.
Ist eine Zusammenführung der
Grundstücke, Flst.Nrn. 523/2 und 520/2 möglich?
2.
Ist eine Bebauung der o.g.
Grundstücke, nach der Zusammenführung, mit einer Werkhalle, einem
Lagergebäude und einem an den Bestand anschließenden Bürotrakt
genehmigungsfähig?
3.
Ist eine Dachneigung der neu
zu errichtenden Gebäude von 20 Grad genehmigungsfähig?
4.
Nach der gemeindl.
Stellplatzsatzung der Gemeinde Unterneukirchen errechnet sich für die
geplante Baumaßnahme ein Stellplatzbedarf von insg. 23 Stellplätzen. Nachdem
der Metallbaubetrieb Mayerhofer jedoch lediglich 10 Personen
(2 Büroangestellte, 8 Handwerker) ständig beschäftigt, wird eine Ausnahme
von der gemeindlichen Stellplatzsatzung auf eine Reduzierung von 14
Stellplätzen beantragt.
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem genannten Vorhaben.
Widmungen
Widmung der
Parkplatzanlage am Rathausplatz
Die Strecke von 60 m auf Fl.-Nr.
21/63, Rathausplatz, ist als öffentlich beschränkter Weg zu widmen. Es
handelt sich um den Bereich im BA 2, für den nun die Parkplätze errichtet
wurden. Aus zuschusstechnischen Gründen ist hier eine schnelle Widmung
nötig. Dieser Teilabschnitt ist allerdings endgültig hergestellt und
mängelfrei abgenommen.
Der Gemeinderat beschließt die Widmung zum öffentlich beschränkten Weg wie
vorstehend beschrieben.
Widmung Dorfplatz
Außerdem ist der neue Dorfplatz
zu widmen, auch wenn dieser noch nicht endgültig hergestellt ist. Die
Grünfläche auf Fl.-Nr. 21/1 der Gemarkung Oberburgkirchen soll als
öffentliche Fläche gewidmet werden. Eine allgemeine Befahrung ist in der
Regel nicht möglich. Baulastträger wird die Gemeinde Unterneukirchen.
Der Gemeinderat beschließt die Widmung zum öffentlichen Platz (beschränkt
öffentlicher Weg) wie vorstehend beschrieben.
Zuschussanträge
Zuschussantrag der
Volkshochschule Alt-/Neuötting – Töging am Inn e.V.
Die vhs Volksschulen beantragen
für das Jahr 2012 einen Zuschuss in Höhe von 500,00 €. Im Jahr 2011 wurde
erstmals ein Zuschuss in Höhe von 100 € gewährt. Begründung siehe Anlage.
Nach einer eingehenden Beratung beschließt der Gemeinderat, den Zuschuss für
die Volkshochschule Alt-/Neuötting – Töging am Inn e.V. in der jetzigen Höhe
zu belassen. d.h. der Jahreszuschuss für das Jahr 2012 beträgt 100,00 €.
Mitgliedsbeitrag
Landschaftspflegeverband Altötting
Die Gemeinde Unterneukirchen ist
Mitglied des Landschaftspflegeverbandes Altötting. Sie ist jedoch die
einzige Kommune, die Mitglied ist und statt des Verbandsbeitrages eine
Pauschale entrichtet (500,00 €). Der reguläre Mitgliedsbeitrag liegt
momentan bei 0,38 €/EW. Unter Zugrundelegung der letzten statistischen
Einwohnerzahl zum 31.12.2010 mit 2.945 würde sich ein Mitgliedsbeitrag von
1.119,10 € ergeben.
Nach einer eingehenden Beratung beschließt der Gemeinderat folgendes:
Ab dem Jahr 2012 bezahlt die Gemeinde den regulären Mitgliederbeitrag von
0,38 €/EW und reiht sich damit in die Solidargemeinschaft der Mitglieder
ein. Der Landschaftspflegeverband ist in vielfältiger Weise zum Nutzen der
Gemeinde tätig.
Namensänderung
Schule
Unsere Schule führt offiziell
noch die Bezeichnung Volksschule Unerneukirchen (Grundschule). Das Staatl.
Schulamt führt hierzu aus, dass es nach der Trennung der bisherigen
„Volksschulen“ in Grund- und Mittelschulen eigentlich keine „Volksschulen“
mehr gibt. Sinnvoll wäre deshalb, den Schulnamen an die tatsächlich
vorliegenden Gegebenheiten anzupassen, d.h. sie folgendermaßen umzubenennen:
„Grundschule Unterneukirchen“
Da eine Namensänderung auch mit Kosten verbunden ist (Briefpapier, Siegel,
…) wird die Entscheidung in die Hände des Gemeinderats gelegt.
Die Schulleitung und der Elternbeirat sind mit der Änderung einverstanden.
Der Gemeinderat ebenfalls.
Sonstiges nach
Anfall
Anzeige einer
öffentlichen Veranstaltung durch den Burschenverein Unterneukirchen
Der Burschenverein möchte am
28.12.2011 (Ausweichtermin 29.12.2011) am Dorfanger wieder eine
Wintersonnwend veranstalten.
Der Gemeinderat erteilt die Erlaubnis zur Durchführung in stets
widerruflicher Weise.
Bericht zum
Scoping-Termin am 16.11.2011 bei der Reg. v. Obb. zur Gashochdruckleitung
Burghausen – Finsing.
Im o.g. Scoping-Termin wurde das raumgeordnete Konzept
nochmals vorgestellt. Dieses enthielt neben der Vorzugstrasse auch wieder
die Trasse durch den Staatsforst. Begründet wurde dies mit der Aussage, dass
auf Grund eines neuen Urteils die Sicherheitsaspekte der Leitungsführung
anders zu gewichten seien als bisher. Aufgrund dieses Umstandes soll die
„Forsttrasse“ nochmals untersucht werden. Mit welcher Trasse nun die
Planfeststellung beantragt wird, steht heute noch nicht fest.
Mit dem Baubeginn für diese Leitung ist jedenfalls nicht vor 2015 zu
rechnen.
Erlass
einer Feuerwehrsatzung
Bgm. Heindl stellte fest, dass sich die Feuerwehr zum
Satzungsentwurf noch nicht geäußert hat. Wenn in diesem Jahr keine Reaktion
erfolgt, wird der Erlass dieser Satzung auf die Tagesordnung in der
Januarsitzung gesetzt.
Wünsche und Anfragen
Baustellenschilder
auf der Nordseite des Friedhofs
GR *** stellt fest, dass die
Baustellenschilder nunmehr entfernt werden sollen. Die Baumaßnahmen sind
abgeschlossen.
Bgm. Heindl sprach sich dafür aus, die Tonnagenbeschränkung auf 6 to und die
Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h zu belassen.
Allgemein wurde festgestellt, dass die Beschilderung auf dem Gehweg eine
Behinderung darstellt.
Bgm. Heindl sicherte zu, dies zu ändern.
Sperrung der
Bergstrecken
GR *** stellte fest, dass die
Bergstrecken, bei denen kein Winterdienst durchgeführt wird, nunmehr so
beschildert sind, dass sie komplett gesperrt sind, d.h. diese nicht mehr
befahren werden dürfen.
Bgm. Heindl wird die Möglichkeiten der Beschilderung abklären.
Granitblöcke in BA1
und BA2
GR *** wollte wissen wer die
Aufstellung der „Brocken“ angeordnet hat. Um jeden Granitblock herum zu
mähen ist äußerst unpraktisch.
Bgm. Heindl antwortete, dass die Auswahl der Architekt getroffen hat.
Ursprünglich war jedoch eine komplette Abzäunung in Holz vorgesehen, die
noch unpraktischer gewesen wäre.
Einladung zum
Neujahrskonzert
GR *** lud zum Neujahrskonzert
der Aufwecka Band am 5. Januar 2012, um 20 Uhr, in der Schulturnhalle ein.
Homepage der
Gemeinde
GR *** regte an, die
Gemeindezeitung in die Homepage zu stellen.
Bgm. Heindl wies darauf hin, dass dies sowieso der Fall ist, aber wohl die
Werbung aus rechtlichen Gründen fehlt und deshalb ein anderer Eindruck
entsteht.
Wiederinbetriebnahme
der Wärmepumpe in der Grundschule
GR *** konnte bekannt geben, dass
die Wärmepumpe am Dienstag wieder in Betrieb genommen worden ist. Allerdings
ist noch eine Rückschlagklappe zum Brunnen hin kaputt.
Auszeichnung des SVU
mit dem silbernen Stern
GR *** konnte bekannt geben, dass
der SVU für sein besonderes soziales und gesellschaftliches Engagement den „
Stern des Sports“ in Silber in Fürstenfeldbruck erhalten hat. Verbunden war
die Auszeichnung durch den Deutschen Olympischen Sportbund ( DOSB ) und die
Genossenbanken von Volks- und Raiffeisenbank mit einer Zuwendung von 750
Euro. Der Wettbewerb würdigt kreative und innovative Maßnahme in Bereichen
wie Gesundheit, Jugendarbeit, Integration, Gleichstellung usw. Auch Bayern 3
widmete dem einige Sendeminuten.
Mitgliederversammlung des Tierheimes - Neufestsetzung der Fundtierpauschale
GR *** wollte wissen, was bei der
gestrigen Versammlung los war.
Bgm. Heindl erläuterte, dass auf Grund eines Ladungs- bzw.
Zustellungsfehlers im kommenden Frühjahr nochmals eine ordentliche
Mitgliederversammlung einberufen wird. Ihm wurde gesagt, dass der
Tierschutzverein eine Einzelabrechnung nicht macht. Wenn sich die Gemeinde
der Fundtiervereinbarung nicht anschließt, wird die Annahme von Tieren
verweigert. Diese müssten dann nach Burghausen oder Mühldorf gebracht
werden. Wie lange dies dort allerdings funktioniert, mag dahingestellt
bleiben. In der Versammlung entstand der Eindruck, dass der Vorstand noch
keine große Bereitschaft zu einer Satzungsänderung zeigt. Jedenfalls sollte
es so sein, dass Mitglieder aus den Kommunen in den Vorstand aufgenommen
werden.
Der Bürgermeister hat sich zwischenzeitlich bei anderen Tierheimen erkundigt
und musste feststellen, dass deren Sätze in der Regel über dem Niveau
liegen, dass der Tierschutzverein jetzt erreichen möchte.
In der anschließenden Diskussion trat zu Tage, dass es dem Gemeinderat nicht
leicht fällt, den gewünschten Kompromiss einzugehen. Letztendlich ergaben
sich keine anderen zielführenden Alternativen.
Der Gemeinderat beschließt, dem Kompromissvorschlag mit 0,55 €/EW mit einer
darauf folgenden jährlichen Anpassung in Höhe von jeweils 3 Cent bis zum
Jahre 2017 zuzustimmen. Erwartet wird jedoch die möglichst zeitnahe Vorlage
einer Liste mit den angenommen Tieren.
Kindergartenhaushalt
2012
GR *** gab bekannt, dass der
Kindergartenhaushalt ein Volumen von 450.000 € aufweist, und ohne Deffizit
geplant ist. Vorgesehen ist ein Überschuss in Höhe von 500 €.
Bgm. Heindl dankte GR ***, sowie allen beteiligten Verantwortlichen, für die
hervorragende Arbeit und den hohen ehrenamtlichen Einsatz.
Jahresrückblick des
Bürgermeisters
Bgm. Heindl ging in seinen
Abschlussworten auf den Tod von 2. Bgm. Franz Xaver Beck ein. Anschließend
auf die vielen Maßnahmen die im Jahr 2011 zu bewältigen waren. Er sprach von
einer spannenden und abwechslungsreichen Arbeit. Die herausragenden Projekte
waren der Bau des Büro- und Geschäftsgebäudes, die Bauabschnitte 1 und 2
rund um den Rathausplatz, sowie die Friedhoferweiterung durch die Kirche.
Der gesamte zentrale Ortsbereich hat eine ernorme Entwicklung erfahren. Er
dankte dem Gemeinderat für die sehr gute Zusammenarbeit und wünschte für die
Weihnachtszeit ruhige und besinnliche Stunden.
Dank an den
Bürgermeister und die Verwaltung
Der 3. Bgm. dankte auch dem
Bürgermeister für seinen großen Einsatz und die Zusammenarbeit, die, wenn
auch mal andere Standpunkte vertreten wurden, immer wieder zu einem
sachlichen, gemeinsamen Ergebnis führten.
Er dankte auch der Verwaltung für ihre Leistung das ganze Jahr über und bat
den Geschäftsstellenleiter, diesen Dank an die Mitarbeiter weiter zu geben.
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