Ehegattennotvertretung – ein Ersatz für die Vorsorgevollmacht?

Bisher galt:
Ehegatten oder Eltern und volljährige Kinder können sich gegenseitig nur mit
umfassender Vollmacht rechtlich vertreten. Sie ersetzt eine rechtliche Betreuung
Zum 01.01.2023 trat aber ein sog. Ehegatten-Notvertretungsrecht in Kraft.
Nun fragen sich manche Ehepaare: „Ist unsere Vorsorgevollmacht jetzt hinfällig?“ oder
„Wozu sollen wir uns noch gegenseitig eine Vorsorgevollmacht erteilen?“

Die Antwort ist:
Eine umfassende Vorsorgevollmacht bleibt auch für Ehepaare die beste Wahl.
Das Ehegatten-Notvertretungsrecht ist nur auf außergewöhnliche Notfälle bezogen.