Krippengeld des Freistaats Bayern ab 01.01.2020
Der Freistaat Bayern führt zum 01.01.2020 einen Beitragszuschuss für den Besuch einer Kinderkrippe ein. Das Krippengeld wird nur auf Antrag gewährt und ist einkommensabhängig. Zuständig ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales. Der Antrag samt Erläuterungen steht auf der Homepage des ZBFS unter www.zbfs.de/familie/krippengeld zur Verfügung.