Mit Schreiben Nr. 1539 genehmigt die Regierung nun den “Kastler Verein”. Dabei wird zur Bedingung gemacht, dass sich jedes Mitglied bei der Kammer gegen Brandschäden versichern muss. Der Hilfsbetrag durfte für ein Mitglied 10.000 Mark nicht übersteigen.

Dem Vorbild Kastls folgen eine Reihe anderer Gemeinden in der Umgebung.