Verfügbare Grundstücke im Baugebiet Nr. 18 „Westlich der Garchinger Straße“

Verfügbare Grundstücke im Baugebiet Nr. 18 „Westlich der Garchinger Straße“
(Stand: 27.07.2026)

Von den im Eigentum der Gemeinde Unterneukirchen befindlichen Grundstücken sind derzeit 6 Baugrundstücke (5 Baugrundstücke für Einzelhausbebauungen und  1 Baugrundstück für eine Doppelhausbebauung nicht endgültig vergeben.

Interessenten können sich noch für die Parzelle 04 ( ca. 495 m²), Parzelle 07 (ca. 509 m²), Parzelle 11 (ca. 510 m²), Parzelle 12 (ca. 578 m²), Parzelle 15 (ca. 400 m²) und für Parzelle 10 ( Grundstücke für Doppelhausbebauung mit 292 m² und 319 m²)  bewerben.

Bitte verwenden Sie hierzu den nachstehenden Bewerbungsbogen, an dessen Ende ein Plan des Baugebietes angefügt ist.

Der Kaufpreis für die gemeindlichen Grundstücke beträgt 290 €/m². Die Erschließungskosten für die straßenmäßige Erschließung im Baugebiet 18 „Westlich der Garchinger Straße“ wird mittels eines Ablösevertrages abgelöst. Der Ablösebetrag für die Straße beläuft sich auf 90 €/m² Grundstücksfläche. Die Anschluss- und Herstellungsbeiträge an das gemeindlich Wasser- und Abwassernetz sind darin nicht enthalten. Die Beiträge hängen hier von Grundstücks- und Geschossflächen sowie teilweise von tatsächlichen Kosten ab.

Die Parzellen 01 bis 03 und 16 bis 22 befinden sich in privater Hand. Gerne können wir hier bei Interesse den Kontakt herstellen.