Kastler Sozialfonds
In seiner Sitzung am 06.10.2020 hat der Gemeinderat Kastl beschlossen, einen Sozialfonds für bedürftige Einwohner einzurichten. Der Sozialfonds speist sich ausschließlich aus Spenden von Firmen, Vereinen, Gruppen und Privatpersonen.
Empfänger von Leistungen aus dem Sozialfonds können ausschließlich bedürftige Kastler Einwohner sein. Die Unterstützung, auf die kein Rechtsanspruch besteht, kann als Gutschein, Geldleistung oder Sachleistung gewährt werden. Je Fall sollen höchstens 500 € bewilligt werden. Die genauen Anforderungen können Sie aus den Richtlinien ersehen. Zur Antragstellung verwenden Sie bitte das bereitgestellte Formular. Ihre Angaben und Nachweise unterliegen der Geheimhaltungspflicht und werden datenschutzgerecht verwahrt und nach der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist ordnungsgemäß vernichtet.
Wenn auch Sie den Kastler Sozialfonds unterstützen wollen, dann überweisen Sie die vorgesehene Spende mit dem Verwendungszweck „Spende Sozialfonds“ auf das Konto der Gemeinde Kastl bei der „meine Volksbank Raiffeisenbank eG“ mit der IBAN DE55 7116 0000 0000 4109 26 und der BIC GENODEF1VRR. Sollten Sie eine Spendenquittung benötigen, dann geben Sie bitte zusätzlich den genauen Namen des Spenders an.
Herzlichen Dank allen Spendern!