Mandat nur gültig im Original mit Unterschrift (nicht per Fax oder E-Mail)
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Über das Rathaus-Service-Portal kann nur das einfache (polizeiliche) Führungszeugnis beantragt werden. Bei Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses muss der Behörde eine Bescheinigung vorgelegt werden.
Anträge können grundsätzlich nicht mündlich oder telefonisch entgegen genommen werden.
Anträge können grundsätzlich nicht mündlich oder telefonisch entgegen genommen werden.
Anträge können grundsätzlich nicht mündlich oder telefonisch entgegen genommen werden.
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