Im Juli 2026 wurde das Gebäudemodernisierungsgesetz vom Bundestag beschlossen. In diesen Zug wurden auch die Förderrichtlinien für Modernisierungsmaßnahmen angepasst und es gelten grundlegende Änderungen für den Heizungstausch.
Neben der standartmäßigen Grundförderung in Höhe von 30 % gibt es Verbesserungen beim Einkommensbonus. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt jedoch schrittweise, erstmals zum 01.02.2027.
Sollen die aktuellen Förderkonditionen genutzt werden, muss die Antragstellung bis zum 31.01.2027 erfolgen.
Der Vortrag informiert zum aktuellen Stand und findet in Kooperation der Gemeinde Unterneukirchen mit dem Verbraucherservice Bayern statt.
Im Anschluss steht der erfahrene Energieberater Peter Pospischil auch für individuelle Fragen zur Verfügung.
Die Informationsveranstaltung findet am 28. Oktober 2026 ab 19:00 Uhr im Gasthaus Leidmann statt.
