Liebe Bürgerinnen und Bürger,
soeben haben wir die Nachricht erhalten, dass das Gesundheitsamt Altötting nach Auswertung aller zwischenzeitlich vorliegenden Daten zu dem Schluss kommt, dass eine Kontamination der am 04.12.2024 genommenen Proben die Ursache für die Keimnachweise war, die die Abkochanordnung vom 09.12.2024 erforderlich machten.
Es bleibt festzustellen, dass keine Gefahr für die Bevölkerung bestand. Die zur Vermeidung jeglichen Risikos erlassene Abkochanordnung vom 09.12.2024 für die Haushalte, die ihr Trinkwasser von den Zentralen Wasserversorgungen der Gemeinden Burgkirchen und Kastl beziehen, wurde mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Alle Informationen erhalten Sie wieder auf der Internetseite der Gemeinde, über Aushänge an der Amtstafel und über die regionalen Medien.