Für die Wahlabwicklung während des Wahltages und zur Ermittlung des Ergebnisses am Abend werden im Urnenwahl- und Briefwahlbezirk wieder viele fleißige Hände benötigt.
Die Mitglieder in den jeweiligen Wahlvorständen üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus und werden aus dem Kreis der örtlichen Wahlberechtigten formell berufen.
Zur Übernahme eines solchen Ehrenamtes ist grundsätzlich jeder Wahlberechtigte verpflichtet.
Für diese Tätigkeit braucht man keine besonderen Vorkenntnisse.
Jugendliche und junge Heranwachsende können dadurch erstmals ehrenamtliche Erfahrung sammeln in der Durchführung einer Wahl und dabei wertvolle Unterstützung leisten.
Aufgabe ist es, im Wahllokal den ordnungsgemäßen Ablauf der Stimmabgabe zu überwachen und am Abend das Ergebnis im jeweiligen Stimmbezirk zu ermitteln. Für nähere Informationen steht Ihnen gerne die Gemeindewahlleitung (Rathaus Unterneukirchen, Zweiter Stock, Zimmer R01) zu den regulären Öffnungszeiten unter folgenden Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung:
Telefon: 08634-9882-15
E-Mail: wahl@kastl-obb.de
Jedes Wahlvorstandsmitglied bekommt für die Ausübung dieses Ehrenamtes ein sog. „Erfrischungsgeld“ in Höhe von 50,- €. Bei Bedarf werden auch Bestätigungen der Teilnahme für den Arbeitgeber ausgestellt, z.B. Antrag Stundenausgleich wegen ehrenamtlicher Tätigkeit.
Senden Sie Ihre Bewerbung zum Wahlhelfer hier über das Rathaus Service Portal (sichere Internetverbindung).
