Gemeinde Unterneukirchen erhält Zuschuss aus Sondervermögen des Bundes

Aus dem vom Bund 2025 beschlossenen Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität fließt ein Teil an die Länder, die wiederum einen Teil davon an die Kommunen weitergeben.  Der Freistaat Bayern hat dafür im Bayerischen Finanzausgleichsgesetz unter anderem ein einmaliges kommunales Investitionsbudget aufgelegt. Abhängig von der gemeindlichen Steuerkraft wurden daraus der Gemeinde Unterneukirchen rund 475.000 € zugeteilt, die für Infrastrukturmaßnahmen, die nach dem 01.01.2025 begonnen wurden, verwendet werden dürfen. Seitens der Gemeinde Unterneukirchen wurde der 2025 in Zusammenarbeit mit der Katholischen Pfarrkirchenstiftung errichtete, sogenannte Interimsbau an der Kindertagesstätte St. Elisabeth angemeldet. In diesem Interimsbau sind aktuell 2 Kindergartengruppen im Vorgriff auf die spätere Erweiterung ausgelagert. Nach Fertigstellung des Erweiterungsbaus wird der Interimsbau dann in einen dauerhaften Speisesaal für die gesamte Einrichtung umfunktioniert.

Für den Interimsbau hat die Gemeinde Unterneukirchen rund 700.000 € ausgegeben. Dabei muss man bedenken, dass bereits einige Planungs- und Baukosten enthalten sind, die eigentlich der Erweiterung zugerechnet werden müssten, aber jetzt schon erforderlich waren, um eine dauerhafte Nutzung zu ermöglichen. Die Gemeinde hat sich dadurch eine mehrjährige Miete einer Holzblockhütte einschließlich kostenintensivem Auf- und Abbau erspart.

Durch den vollständigen Abruf des Investitionsbudgets für diese Maßnahme konnten rund 2/3 der Kosten aus Bundesmitteln finanziert werden.