Kommunalwahl 2026: Abholung oder Versand der Briefwahlunterlagen erst ab 16.02.2026 möglich

Derzeit werden die Wahlbenachrichtigungskarten an alle Wahlberechtigten versandt. Sie müssten in den nächsten Tagen bei Ihnen im Briefkasten liegen. Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass es bei der Abholung bzw. beim Versand der Briefwahlunterlagen eine gesetzliche Änderung gegeben hat. Gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 GLKrWO dürfen Wahlscheine nicht vor dem 20. Tag vor dem Wahltag erteilt werden; d.h. die Gemeinde darf die Briefwahlunterlagen (Wahlscheine) leider erst ab dem 16.02.2026 (=Rosenmontag) ausgeben oder versenden. Die Anträge können zuvor bereits online oder mit der Wahlbenachrichtigungskarte eingereicht werden, aber die Ausgabe erfolgt erst ab Rosenmontag.

Danke für Ihr Verständnis!